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Anteilsschädigung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 17.03 vom 23.02.2005

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Grundpfandrechte, Ablösebetrag, Hinterlegung, Schädigung, Anteilsschädigung, Zweitschädigung, Gewerkschaften, Vorteilsausgleich, Volkseigentum, Gegenleistung, Bruchteilsrestitution, Durchgriffshaftung, pauschalierte Abschläge
Stichwort:Anteilsschädigung
Leitsatz:War eine Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand einer Schädigung, sind für Grundpfandrechte, die das Unternehmen vor der Schädigung bestellt hat und die wegen einer späteren Überführung der Grundstücke in Volkseigentum untergegangen sind, bei der Rückgabe von Bruchteilseigentum an den Grundstücken Ablösebeträge nach dem umgerechneten Nennbetrag festzusetzen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 17.03



BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 9.04 vom 05.08.2004

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:verfolgungsbedingte Vermögensentziehung, Gewerkschaften, Unternehmensschädigung, Anteilsschädigung, Begründung von Bruchteilseigentum, Surrogatanspruch
Stichwort:Anteilsschädigung
Leitsatz:Weder der Wortlaut noch der Zweck des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG lassen seine erweiternde Auslegung im Sinne eines umfassenden Surrogatanspruchs zu. Ist weder ein Unternehmen als solches geschädigt noch eine Beteiligung an ihm entzogen, ist der Anwendungsbereich der Norm nicht eröffnet.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 9.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 8.03 vom 24.09.2003

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Anteilsschädigung, Durchgriffshaftung im Vermögensrecht, Bruchteilseigentum, vermögensrechtliche Einräumung von -, Ablösebetrag, Herausgabe des Ablösebetrags, Grundstücksbelastungen im Vermögensrecht, Abschlag für Grundpfandrechte, Eigentumsverlust, Eintritt des -, Berechtigter, Beschwer des Grundpfandrechts-Gläubigers
Stichwort:Anteilsschädigung
Leitsatz:Ein Ablösebetrag gemäß § 18 VermG ist auch dann zu hinterlegen, wenn einem geschädigten Gesellschafter Bruchteilseigentum an einem Grundstück eingeräumt wird.

War eine Beteiligung an einem Unternehmen Gegenstand einer Schädigung, sind Grundpfandrechte, die nach der Schädigung zur Sicherung einer Verpflichtung des Unternehmens bestellt wurden, bei der Festsetzung von Ablösebeträgen nur mit Abschlägen zu berücksichtigen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 8.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 1.03 vom 24.07.2003

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Grundstücksrestitution, geringere Entschädigung, gemischte Erbengemeinschaft, Gesamthandeigentum, Anteilsschädigung, Berechtigter, Diskriminierung, Erbauseinandersetzung.
Stichwort:Anteilsschädigung
Leitsatz:Wurde ein Grundstück einer aus West- und Ost-Erben bestehenden "gemischten" Erbengemeinschaft unter Anwendung diskriminierender Entschädigungsbestimmungen enteignet, ist die Erbengemeinschaft auch dann von einer schädigenden Maßnahme i.S. des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG betroffen, wenn eine Benachteiligung der in der DDR wohnenden Erben durch die Gewährung eines Zuschlags zur Entschädigung vermieden werden sollte.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 1.03


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