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Anteilige Anrechnung der für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 KSt 4.08 vom 22.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, RVG
Schlagworte:Anteilige Anrechnung der für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens
Stichwort:Anteilige Anrechnung der für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandenen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines gerichtlichen Verfahrens
Leitsatz:Im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren gemäß § 164 VwGO ist die für das vorangegangene Verwaltungsverfahren entstandene Geschäftsgebühr nach Maßgabe der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG anteilig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 KSt 4.08




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