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Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzeinzelunternehmens

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, X R 49/06 vom 04.07.2007

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzeinzelunternehmens - Annahme eines Teilbetriebs - Grundstücksvermietung in Gestalt eines Teilbetriebs - Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage
Stichwort:Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen des Besitzeinzelunternehmens
Leitsatz:Die Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft sind wesentliche Betriebsgrundlagen i.S. von § 16 EStG des Besitzeinzelunternehmens. Werden diese Anteile nicht mitveräußert, kann von einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung nicht ausgegangen werden.
Volltext: BFH - Urteil, X R 49/06




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