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Anteil an einer Grundstücksgesellschaft als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, X R 23/05 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Erstmalige Bilanzaufstellung für einen "nicht erkannten Gewerbebetrieb" in einem Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung - Bilanzenzusammenhang - Bilanzberichtigung - Anteil an einer Grundstücksgesellschaft als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze - Antrag, die Zuziehung des Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären
Stichwort:Anteil an einer Grundstücksgesellschaft als Objekt im Sinne der Drei-Objekt-Grenze
Leitsatz:Im Fall eines "nicht erkannten Gewerbebetriebs", für den erst in einem späteren Wirtschaftsjahr nach der Betriebseröffnung mit der Bilanzierung begonnen wird, sind bei erstmaliger Bilanzaufstellung die Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs unbeachtlich. Der erste Bilanzansatz eines zuvor nicht bilanzierten Wirtschaftsguts des notwendigen Betriebsvermögens bemisst sich nach dem Wert, mit dem es bei von Beginn an richtiger Bilanzierung zu Buche stehen würde. Die Einbuchung in die Anfangsbilanz erfolgt gewinnneutral.
Volltext: BFH - Urteil, X R 23/05




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