JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anstoßwirkung
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Antragsbefugnis, Verkehrslärm, Lärmzunahme, Öffentliche Auslegung, Bekanntmachung, Anstoßwirkung, Ordnungsgemäßes Verfahren, Bitte um Terminsvereinbarung, Anklopfen am Vorzimmer, Mündiger Bürger |
| Stichwort: | Anstoßwirkung |
| Leitsatz: | 1. Auch wenn bei einer veränderten Straßenplanung durch Bebauungsplan eine jedenfalls nicht zunehmende Verkehrslärmbelastung prognostiziert wird, ist ein Anwohner dann antragsbefugt, wenn er die tatsächlichen und rechtlichen Annahmen der zugrunde liegenden Schallgutachten und Verkehrsgutachten substantiiert in Frage stellt (wie VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 06.03.1998 - 8 S 1338/97 -) 2. Die öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs nach § 3 Abs. 2 BauGB soll in allen Verfahrensabschnitten (Bekanntmachung und Einsichtnahme) den Bürger "anstoßen", also zur umfassenden Beteiligung ohne faktische oder psychologische Hemmschwellen anregen. Die Gemeinde darf aber auch Vorkehrungen treffen, um einen geordneten und effektiven Verfahrensablauf zu gewährleisten und damit die "angestoßene" Bürgerbeteiligung zweckentsprechend umzusetzen. Abzustellen ist auf den interessierten, aufgeschlossenen und mündigen Bürger, der - im Bewusstsein, dass die Gemeindeverwaltungen ihre (hoheitlichen) Aufgaben heutzutage service- und "kundenorientiert" erbringen - zweckentsprechende Organisationsmaßnahmen im Rahmen der Auslegung nicht als hinderlich begreift. 3. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu beanstanden, wenn die Bekanntmachung den Zusatz enthält, dass um eine telefonische Terminsvereinbarung "gebeten" wird und wenn der Bürger auf dem Weg zum Auslegungsraum am Vorzimmer des Amtsleiters anklopfen muss und von dort ohne zusätzliches Nachfragen weitergeleitet wird. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 129/06 | |
| Rechtsgebiete: | BBergG, GG, UVPG, UVP-V Bergbau, VwVfG, WHG |
| Schlagworte: | Rahmenbetriebsplan, Zulassung, Planfeststellung, Vorhaben, Änderung, endgültige Aufgabe, Auslegung, Anstoßwirkung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Einwendungen, Abwägungsgebot, kommunale Selbstverwaltung, Planungshoheit, kommunale Einrichtungen, Selbstgestaltungsrecht, notwendige Folgemaßnahmen, Konzentrationswirkung, planfeststellungspflichtige Deichbaumaßnahmen |
| Stichwort: | Anstoßwirkung |
| Leitsatz: | 1. Die Zulassung des Rahmenbetriebsplans ist, auch soweit über sie gemäß § 52 Abs. 2a BBergG durch Planfeststellung zu entscheiden ist, eine gebundene Entscheidung ohne planerischen Gestaltungsspielraum der Planfeststellungsbehörde. 2. Erfordert der untertägige Abbau von Steinkohle notwendige Folgemaßnahmen an Hochwasserschutzanlagen, die ihrerseits einer wasserrechtlichen Planfeststellung bedürfen, wird ihre Zulassung gemäß § 57b Abs. 3 Satz 3 BBergG von der Konzentrationswirkung der bergrechtlichen Planfeststellung nicht erfasst. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 1.06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, HLPG, UVPG |
| Schlagworte: | Anpassungsgebot, Anstoßwirkung, Entwicklungsgebot, Großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Konfliktbewältigung, Konfliktverlagerung, Ziele Der Raumordnung |
| Stichwort: | Anstoßwirkung |
| Leitsatz: | Ein Regionalplan ist an die Zielfestlegungen des Landesentwicklungsplans gebunden. Die Zielfestlegung in Nr. 2.4.3-2 des Regionalplans Südhessen 2000, wonach Standorte für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelbetriebe mit mehr als 1200 m² Geschossfläche Ober- und Mittelzentren sind, ist als positive Standortzuweisung zu verstehen, mit der ein genereller Ausschluss derartiger Betriebe in Grundzentren (Unter- und Kleinzentren) nicht verbunden ist. Diese Auslegung ist in Ansehung der Zielfestlegung im Landesentwicklungsplan Hessen 2000 geboten, nach welcher in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel zur örtlichen Grundversorgung, und bei Einhaltung der übrigen landes- und regionalplanerischen Zielsetzungen eine Ausweisung derartiger Betriebe auch in zentralen Ortsteilen von Grundzentren (Unter- und Kleinzentren) zulässig ist. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 9 N 844/06 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, VwVfG, LEP-LSA, Gesetz zur Errichtung des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt |
| Schlagworte: | Straßenplanung, Betroffenenbeteiligung, Anstoßwirkung, Planauslegung, Planzeichen, Legende, Auslegungsvermerk, Alternativenprüfung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Widmung, passiver Schallschutz und Denkmalschutz |
| Stichwort: | Anstoßwirkung |
| Leitsatz: | 1. Die Verwendung nicht erläuterter Planzeichen in Planunterlagen, die in einem Planfeststellungsverfahren zur Betroffenenbeteiligung ausgelegt werden, kann die Verständlichkeit der Planunterlagen beeinträchtigen und dazu führen, dass der Plan seiner Funktion, den Betroffenen Art und Ausmaß ihrer Betroffenheit zu verdeutlichen, nicht voll gerecht wird. 2. Der Vermerk auf planfestgestellten Planunterlagen über deren Auslegung im Rahmen der Behörden- und Betroffenenbeteiligung dient dem Nachweis, dass ausgelegte und festgestellte Planunterlagen identisch sind. Fehlt der Vermerk, so kann dies Bedeutung gewinnen, wenn ein Planbetroffener geltend macht, dass ihn belastende Details der festgestellten Planung für ihn aus den ausgelegten Planunterlagen nicht erkennbar gewesen seien und deshalb nicht zum Gegenstand von Einwendungen hätten gemacht werden können. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 5.06 | |
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