JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anstaltsgewalt
| Rechtsgebiete: | GO NRW, LWG |
| Stichwort: | Anstaltsgewalt |
| Leitsatz: | 1. Das Recht und die Pflicht der Gemeinde, eine öffentliche Abwasseranlage zu betreiben, umfassen die Ermächtigung, das Benutzungsverhältnis unter anderem durch Satzung zu regeln (Anstaltsgewalt). 2. Die Grenzen dieser Regelungsbefugnis ergeben sich aus dem Zweck der Ermächtigung, den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung im Rahmen des Widmungszwecks sicherzustellen, sowie - abgesehen von Gleichbehandlungsgebot - aus dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. 3. An der Wirksamkeit einer Satzungsregelung, nach der die Gemeinde die Stelle innerhalb des angeschlossenen Gebäudes bestimmt, an der ein Fettabscheider einzubauen ist, bestehen Zweifel. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 A 996/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, GO NRW, LWG |
| Stichwort: | Anstaltsgewalt |
| Leitsatz: | 1. Eine Gemeinde darf in ihrer Entwässerungssatzung den Anschlussnehmern auferlegen, für die von ihnen vorzunehmenden Arbeiten an Grundstücksanschlussleitungen nur von der Gemeinde zugelassene Unternehmer zu beauftragen. 2. Das Rechtsverhältnis zu diesen Unternehmern (Benutzungsinteressenten) darf durch Satzung geregelt werden. 3. Die Grenzen der Regelungsbefugnis ergeben sich aus dem Zweck der Ermächtigung, den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung im Rahmen des Widmungszwecks sicherzustellen, sowie aus dem Gleichbehandlungsgebot und dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 15 B 354/09 | |
| Rechtsgebiete: | AVBWasserV, SächsGemO |
| Schlagworte: | Wasserversorgung, Benutzungszwang, Teilbefreiung, Wäschewaschen, Gleichbehandlung |
| Stichwort: | Anstaltsgewalt |
| Leitsatz: | 1. Der bundesrechtlich durch § 3 Abs. 1 Satz 1 AVBWasserV vorgegebene Anspruch auf Befreiung von Benutzungszwang für die öffentliche Wasserversorgung ist von dem sog. allgemeinen Befreiungsanspruch strikt zu trennen. 2. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit einer Teilbefreiung sind nicht nur die Auswirkungen des konkret zu prüfenden Antrags, sondern auch diejenigen Auswirkungen anderer anhängiger Befreiungsanträge zu berücksichtigen. 3. Zur Nutzung von Brunnenwasser zum Wäschewaschen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 B 403/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BestattG |
| Schlagworte: | Friedhof, Friedhofssatzung, Gewerbetreibender, Bestatter, Gärtner, Zulassung, Fachkunde, Dekoration |
| Stichwort: | Anstaltsgewalt |
| Leitsatz: | Es verstößt gegen Art. 12 Abs. 1 GG, wenn die Gemeinde in ihrer Friedhofssatzung den auf ihren Friedhöfen tätigen gewerblichen Bestattern die Vornahme von Dekorationen in den Aufbahrungsräumen und Trauerhallen sowie am offenen Grab trotz insoweit nachgewiesener Fachkunde nicht gestattet und diese Tätigkeit den zugelassenen Friedhofsgärtnern vorbehält. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 179/06 | |
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