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Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus gegenüber einem Oberarzt

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 16 Sa 76/05 vom 06.03.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus gegenüber einem Oberarzt
Stichwort:Ansprüche wegen eines sogenannten Mobbings durch einen Chefarzt im Krankenhaus gegenüber einem Oberarzt
Leitsatz:1. Ein Anspruch des sich gemobbt fühlenden Arbeitnehmers auf Kündigung seines Vorgesetzten besteht nicht, da es grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen bleibt, durch welche geeignete Maßnahmen er auf eine betriebliche Konfliktsituation reagieren will.

2. Nach der Einfügung des § 253 II in das BGB haftet der Arbeitgeber für vertragswidriges Verhalten seiner Mitarbeiter unabhängig davon, welche Anstrengungen er selbst zur Beilegung von Auseinandersetzungen unternommen hat, nach §§ 280 I, 278 BGB auf Schmerzensgeld.

3. Auch ein leitender Krankenhausarzt (Chefarzt) hat bei der Ausübung von fachlichen Weisungen die Position des ihm unterstellten ersten Oberarztes zu berücksichtigen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 16 Sa 76/05




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