JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft
| Rechtsgebiete: | BGB, BeschFG 1985, ZPO |
| Schlagworte: | Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft, Verjährung |
| Stichwort: | Ansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Benachteiligung als Teilzeitkraft |
| Leitsatz: | 1. Die Frist des § 852 Abs. 1 BGB für die Verjährung von Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 wegen einer Benachteiligung als Teilzeitkraft hat nicht erst mit dem Bekanntwerden der Entscheidung des BAG vom 12. Juni 1996 ( - 5 AZR 960/94 - BAGE 83, 168) begonnen. 2. Ein Arbeitgeber, der eine Teilzeitkraft anteilig geringer als eine vergleichbare Vollzeitkraft vergütet hat, muß die Vergütungsdifferenz nach Eintritt der Verjährung gemäß § 852 Abs. 1 BGB nicht nach § 852 Abs. 3 BGB herausgeben. |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 32/00 | |
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