JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne
| Rechtsgebiete: | BBVAnpG 99, BayVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage, Kollegialgerichtsregel, Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung, Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit |
| Stichwort: | Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne |
| Leitsatz: | Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (Wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 5.06). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 6.06 | |
| Rechtsgebiete: | BBVAnpG 99, BayVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage, Kollegialgerichtsregel, Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung, Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit |
| Stichwort: | Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne |
| Leitsatz: | Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 5.06 | |
| Rechtsgebiete: | BBVAnpG 99, BayVwVfG |
| Schlagworte: | Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, irreführende Darstellung der Rechtslage in einem verwaltungsinternen Schreiben, Abdruck einer verwaltungsinternen Äußerung in einem Mitteilungsblatt eines Berufsverbandes ohne Zutun des Dienstherrn, kein Vertrauensschutz des Beamten |
| Stichwort: | Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne |
| Leitsatz: | Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (wie Urteile vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 5.06 und BVerwG 2 C 6.06). Der Dienstherr verletzt seine Pflicht, Informationen und Belehrungen seiner Beamten über die Rechtslage unmissverständlich und eindeutig zu formulieren, nicht dadurch, dass er eine verwaltungsinterne, nur zur Unterrichtung der Behörden bestimmte Verlautbarung, die dem Beamten ohne Zutun des Dienstherrn zur Kenntnis gelangt ist (hier: durch Abdruck in dem Mitteilungsblatt eines Berufsverbandes), missverständlich und mehrdeutig abfasst. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 7.06 | |
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