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Anspruchsvoraussetzung: fristgerechte Einreichung aller gesetzlich vorgesehenen Unterlagen

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HESSISCHES-LAG – Urteil, 15 Sa 1883/00 vom 14.08.2001

Rechtsgebiete:HBUG
Schlagworte:Anspruchsvoraussetzung: fristgerechte Einreichung aller gesetzlich vorgesehenen Unterlagen
Stichwort:Anspruchsvoraussetzung: fristgerechte Einreichung aller gesetzlich vorgesehenen Unterlagen
Leitsatz:Das HBUG in der ab 01. Januar 1999 geltenden Fassung hat es als Anspruchsvoraussetzung ausgestaltet, dass der Beschäftigte mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung dem Arbeitgeber die Anspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs mitteilt und die Anmeldebestätigung, den Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung sowie deren Programm beifügt.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15 Sa 1883/00




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