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Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 2 WF 100/00 vom 31.07.2000

Rechtsgebiete:ZPO, BSHG, BGB
Schlagworte:Prozeßkostenhilfe - einzusetzendes Vermögen - Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger - Rückübertragung - Auskunft
Stichwort:Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger
Leitsatz:Leitsatz

Mit dem Unterhaltsanspruch geht nach § 91 Abs. 1 BSHG auch der Auskunftsanspruch über. Übernimmt der Sozialhilfeträger bei Rückübertragung der Ansprüche die Kosten der Rechtsverfolgung, gilt dies auch für den Auskunftsanspruch. Dieser Anspruch des Unterhaltsberechtigten gegen den Sozialhilfeträger ist einzusetzendes Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 ZPO.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 2 WF 100/00




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