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Anspruchseinbürgerung

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 04.1561 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:StAG, StGB, BZRG
Schlagworte:Anspruchseinbürgerung, Verurteilung wegen einer Straftat, Maßregeln der Besserung und Sicherung, Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Bundeszentralregister, Tilgung, Nichtberücksichtigung, Ermessensentscheidung
Stichwort:Anspruchseinbürgerung
Leitsatz:Das Einbürgerungshindernis der Verurteilung wegen einer Straftat (§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG) erfasst auch eine strafgerichtlich wegen Schuldunfähigkeit angeordnete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 04.1561



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 03.3089 vom 14.04.2005

Rechtsgebiete:StAG, AuslG 1990
Schlagworte:Anspruchseinbürgerung, Dauernder Aufenthalt, Daueraufenthalt, Gewöhnlicher Aufenthalt, Rechtmäßiger Aufenthalt, Mehrstaatigkeit, Afghanistan, Einbürgerungszusicherung
Stichwort:Anspruchseinbürgerung
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 03.3089

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 04.392 vom 17.02.2005

Rechtsgebiete:AuslG, StAG, Verordnung über die Zuständigkeit der Staatsangehörigkeitsbehörden
Schlagworte:Einbürgerung, Mehrstaatigkeit, Rechtmäßiger Besitz eines Reiseausweises, Widerrufsverfahren nach dem AsylVfG, Streitgegenstand, Gespaltene Zuständigkeit, Anspruchseinbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Folgenbeseitigung
Stichwort:Anspruchseinbürgerung
Leitsatz:1. Der Besitz eines Reiseausweises nach Art. 28 der Genfer Flüchtlingskonvention rechtfertigt eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach der Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG nur, wenn der Besitz rechtmäßig ist.

2. Die nach bayerischem Landesrecht gespaltene Kompetenzzuweisung für Anspruchseinbürgerungen (Kreisverwaltungsbehörden) und Ermessenseinbürgerungen (Regierungen) lässt den Gegenstand des Verwaltungsverfahrens unberührt, begrenzt aber den Streitgegenstand eines Verwaltungsprozesses im Falle eines in einer kreisfreien Gemeinde ansässigen Einbürgerungsbewerbers auf die Anspruchsgrundlagen, die von den Behörden des beklagten Rechtsträgers zu prüfen sind.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 B 04.392

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 16.03 vom 20.04.2004

Rechtsgebiete:AuslG, StAG
Schlagworte:Einbürgerung, Einbürgerungsantrag, erleichterte Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung, Ermessenseinbürgerung, Übergangsregelung, Stichtagsregelung, Sprachkenntnisse
Stichwort:Anspruchseinbürgerung
Leitsatz:Die Übergangsvorschrift des § 102 a AuslG erfasst die vor dem 16. März 1999 gestellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung (hier: der 15-jährige rechtmäßige gewöhnliche Aufenthalt nach § 86 Abs. 1 AuslG a.F.) zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 16.03


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