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Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 5 AZB 66/99 vom 24.05.2000

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, GVG
Schlagworte:Rechtsweg, Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach
Stichwort:Anspruch einer angestellten Lehrerin in Sachsen auf Zulassung zur berufsbegleitenden Weiterbildung mit dem Ziel des Erwerbs einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach
Leitsatz:Leitsätze:

1. Auch das um vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 937 ff. ZPO ersuchte Gericht hat die Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gem. § 17 a GVG zu prüfen; dies gilt auch dann, wenn die Hauptsache schon anhängig und es das Gericht der Hauptsache iSd. § 937 ZPO ist.

2. Für den Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Anspruchs einer beim Freistaat Sachsen angestellten Lehrerin auf Zulassung zur wissenschaftlichen Ausbildung nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen nicht eröffnet.

Aktenzeichen: 5 AZB 66/99

Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Beschluß vom 24. Mai 2000
- 5 AZB 66/99 -

I. Arbeitsgericht Leipzig
Beschluß vom 3. September 1999
- 6 Ga 62/99 -

II. Sächsisches Landesarbeitsgericht
Beschluß vom 26. Oktober 1999
- 4 Ta 296/99 -
Volltext: BAG - Beschluss, 5 AZB 66/99




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