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Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Beschluss, 7 ABR 36/97 vom 12.05.1999

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Stichwort:Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Leitsatz:Leitsätze:

1. Auch ein Betriebsrat, der aus mehreren Mitgliedern besteht, hat die Erforderlichkeit der Überlassung eines PC's nebst weiterem Zubehör zu prüfen.

2. Bei der Erforderlichkeitsprüfung steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu, den die Gerichte zu beachten haben. Sie können die Entscheidung des Betriebsrats nur daraufhin kontrollieren, ob das verlangte Sachmittel der Wahrnehmung seiner gesetzlichen Aufgaben dienen soll und der Betriebsrat bei seiner Entscheidung berechtigten Interessen des Arbeitgebers und der Belegschaft angemessen Rechnung getragen hat.

Hinweise des Senats:

Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen und vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972

Aktenzeichen: 7 ABR 36/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 12. Mai 1999
- 7 ABR 36/97 -

I. Arbeitsgericht
Dortmund
- 8 BV 84/95 -
Beschluß vom 19. Januar 1996

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 3 TaBV 86/96 -
Beschluß vom 19. März 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 36/97



BAG – Beschluss, 7 ABR 57/97 vom 11.11.1998

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Stichwort:Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Überlassung eines Personalcomputers nebst Monitor und Drucker sowie Software zur Textverarbeitung an den Betriebsrat kann erforderlich im Sinne des § 40 Abs. 2 BetrVG sein.

2. Die Beurteilung, ob die Benutzung eines Personalcomputers für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist, obliegt dem Betriebsrat, der bei seiner Entscheidung eine umfassende Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmen hat (Beurteilungsspielraum des Betriebsrats).

Hinweise des Senats:

Bestätigung der Senatsrechtsprechung vom 11. März 1998 - 7 ABR 59/96 - AP Nr. 57 zu § 40 BetrVG 1972.

Aktenzeichen: 7 ABR 57/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 11. November 1998
- 7 ABR 57/97 -

I. Arbeitsgericht
Köln
- 2 BV 246/96 -
Beschluß vom 18. April 1997

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 5 TaBV 30/97 -
Beschluß vom 21. August 1997
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 57/97

BAG – Beschluss, 7 ABR 59/96 vom 11.03.1998

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Stichwort:Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die Überlassung eines Personalcomputers nebst Monitor und Drucker sowie Software zur Text- und Zahlenverarbeitung an den Betriebsrat kann erforderlich i.S. des § 40 Abs. 2 BetrVG sein.

2. Ein PC ist nicht ohne weitere Darlegung der konkreten Erforderlichkeit jedem Betriebsrat als Grundausstattung zur Verfügung zu stellen.

3. Die gerichtliche Bewertung eines Vorbringens der Beteiligten im Beschlußverfahren als nicht hinreichend substantiiert ist nur statthaft, wenn das Gericht auf diese Einschätzung hingewiesen und die Beteiligten zu einer Ergänzung des Vorbringens anhand konkreter Fragestellungen aufgefordert hat.

Aktenzeichen: 7 ABR 59/96
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Beschluß vom 11. März 1998
- 7 ABR 59/96 -

I. Arbeitsgericht
Neumünster
- 1d BV 49/95 -
Beschluß vom 18. Januar 1996

II. Landesarbeitsgericht
Schleswig-Holstein
- 2 TaBV 19/96 -
Beschluß vom 24. Juli 1996
Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 59/96


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