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Anspruch der Pflegeeltern auf Herausgabe eines Pflegekindes ist nach einer in Ausübung des übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechts durch das Jugendamt erfolgten Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie allein vor dem Familiengericht geltend zu mache

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CS 03.1017 vom 02.07.2003

Rechtsgebiete:VwGO, SGB VIII, BayKJHG, BGB
Schlagworte:Kinder- und Jugendhilferecht, keine konkludente Erteilung einer Pflegeerlaubnis, Anfechtung des Widerrufs einer Pflegeerlaubnis führt nicht im Wege der Folgenbeseitigung zu einem Anspruch der Pflegeeltern auf Herausgabe eines Pflegekindes, Anspruch der Pflegeeltern auf Herausgabe eines Pflegekindes ist nach einer in Ausübung des übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechts durch das Jugendamt erfolgten Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie allein vor dem Familiengericht geltend zu machen
Stichwort:Anspruch der Pflegeeltern auf Herausgabe eines Pflegekindes ist nach einer in Ausübung des übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechts durch das Jugendamt erfolgten Herausnahme des Kindes aus der Pflegefamilie allein vor dem Familiengericht geltend zu mache
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CS 03.1017




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