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Anspruch auf Wegeentschädigung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 106/02 vom 08.05.2003

Rechtsgebiete:TV-F/NRW II
Schlagworte:Anspruch auf Wegeentschädigung
Stichwort:Anspruch auf Wegeentschädigung
Leitsatz:Der Arbeiter erhält nach § 24 Abs. 1 TV-F/NRW II für jeden angefangenen Kilometer eine Wegeentschädigung, sofern der kürzeste zumutbare Fahrweg von der Mitte des Wohnortes bis zu dem jeweiligen Arbeitsplatz einschließlich etwaiger Fußstrecken für den Hin- und Rückweg mehr als fünf Kilometer beträgt. Arbeitsplatz im Sinne dieser Tarifbestimmung kann auch ein Sammelplatz iSv. § 13 Abs. 1 Satz 3 TV-F/NRW II sein, an dem sich die Arbeiter einzufinden haben, um zu den jeweiligen Einsatzorten mit betriebseigenen Fahrzeugen zu gelangen.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 106/02




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