JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
| Rechtsgebiete: | TzBfG, ZPO |
| Schlagworte: | Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit |
| Stichwort: | Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit |
| Leitsatz: | 1. Ein "entsprechender" Arbeitsplatz iSv. § 9 TzBfG ist gegeben, wenn auf dem zu besetzenden freien Arbeitsplatz die gleiche oder eine zumindest vergleichbare Tätigkeit auszuüben ist, wie sie der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer schuldet, der den Wunsch nach der Verlängerung der Arbeitszeit angezeigt hat. Hinsichtlich Eignung und Qualifikation muss der Teilzeitbeschäftigte den objektiven Anforderungen dieses Arbeitsplatzes genügen. 2. Dem Besetzungswunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers dürfen nach § 9 TzBfG keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Diese Gründe beziehen sich auf die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Arbeitnehmern für die Besetzung des freien Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber kann den Berücksichtigungsanspruch nicht dadurch umgehen, dass er die gleiche Tätigkeit auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz anders vergüten will. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 874/06 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit |
| Stichwort: | Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit |
| Leitsatz: | § 9 TzBfG begründet unter den in der Vorschrift näher bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Vorausgesetzt wird insbesondere, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz mit der vom Arbeitnehmer gewünschten längeren Arbeitszeit zu besetzen hat. Das Organisationsermessen des Arbeitgebers über das Zeitkontingent des Arbeitsplatzes wird durch arbeitsplatzbezogene Merkmale begrenzt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 8/06 | |
| Rechtsgebiete: | MTV für den Einzelhandel |
| Schlagworte: | Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift |
| Stichwort: | Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit |
| Leitsatz: | 1) Ein Anspruch auf einen geänderten Arbeitsvertrag mit verlängerter Arbeitszeit nach § 3 Abs. 7 MTV besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt der letzten 17 Wochen über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es kommt nicht darauf an, dass diese Mehrarbeit in jeder der 17 Wochen geleistet wurde. 2) Bei der Berechnung der Arbeitszeit sind auch die Zeiten von Betriebsratstätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit hinzuzuzählen, wenn kein Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG stattgefunden hat. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 (16) Sa 1606/05 | |
| Rechtsgebiete: | MTV für den Einzelhandel in NRW |
| Schlagworte: | Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift |
| Stichwort: | Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit |
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf einen geänderten Arbeitsvertrag mit verlängerter Arbeitszeit nach § 3 Abs. 7 MTV besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt der letzten 17 Wochen über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es kommt nicht darauf an, dass diese Mehrarbeit in jeder der 17 Wochen geleistet wurde. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1365/05 | |
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