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Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 874/06 vom 08.05.2007

Rechtsgebiete:TzBfG, ZPO
Schlagworte:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Stichwort:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Leitsatz:1. Ein "entsprechender" Arbeitsplatz iSv. § 9 TzBfG ist gegeben, wenn auf dem zu besetzenden freien Arbeitsplatz die gleiche oder eine zumindest vergleichbare Tätigkeit auszuüben ist, wie sie der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer schuldet, der den Wunsch nach der Verlängerung der Arbeitszeit angezeigt hat. Hinsichtlich Eignung und Qualifikation muss der Teilzeitbeschäftigte den objektiven Anforderungen dieses Arbeitsplatzes genügen.

2. Dem Besetzungswunsch des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers dürfen nach § 9 TzBfG keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Diese Gründe beziehen sich auf die Auswahlentscheidung zwischen mehreren Arbeitnehmern für die Besetzung des freien Arbeitsplatzes. Der Arbeitgeber kann den Berücksichtigungsanspruch nicht dadurch umgehen, dass er die gleiche Tätigkeit auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz anders vergüten will.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 874/06



BAG – Urteil, 9 AZR 8/06 vom 15.08.2006

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Stichwort:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Leitsatz:§ 9 TzBfG begründet unter den in der Vorschrift näher bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Vorausgesetzt wird insbesondere, dass der Arbeitgeber einen Arbeitsplatz mit der vom Arbeitnehmer gewünschten längeren Arbeitszeit zu besetzen hat. Das Organisationsermessen des Arbeitgebers über das Zeitkontingent des Arbeitsplatzes wird durch arbeitsplatzbezogene Merkmale begrenzt.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 8/06

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 (16) Sa 1606/05 vom 09.02.2006

Rechtsgebiete:MTV für den Einzelhandel
Schlagworte:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift
Stichwort:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Leitsatz:1) Ein Anspruch auf einen geänderten Arbeitsvertrag mit verlängerter Arbeitszeit nach § 3 Abs. 7 MTV besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt der letzten 17 Wochen über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es kommt nicht darauf an, dass diese Mehrarbeit in jeder der 17 Wochen geleistet wurde.

2) Bei der Berechnung der Arbeitszeit sind auch die Zeiten von Betriebsratstätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit hinzuzuzählen, wenn kein Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG stattgefunden hat.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 (16) Sa 1606/05

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 1365/05 vom 09.02.2006

Rechtsgebiete:MTV für den Einzelhandel in NRW
Schlagworte:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit, Auslegung einer Tarifvorschrift
Stichwort:Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Leitsatz:Ein Anspruch auf einen geänderten Arbeitsvertrag mit verlängerter Arbeitszeit nach § 3 Abs. 7 MTV besteht schon dann, wenn der Arbeitnehmer im Durchschnitt der letzten 17 Wochen über 20 % der einzelvertraglich vereinbarten Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat. Es kommt nicht darauf an, dass diese Mehrarbeit in jeder der 17 Wochen geleistet wurde.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 1365/05


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