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Anspruch auf Überleitung in höhere Entgeltgruppe wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Verhältnis Angestellte

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 6 Sa 1749/07 E vom 23.06.2008

Rechtsgebiete:TVÜ-Bund, GG
Schlagworte:Anspruch auf Überleitung in höhere Entgeltgruppe wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Verhältnis Angestellte, Arbeiter
Stichwort:Anspruch auf Überleitung in höhere Entgeltgruppe wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Verhältnis Angestellte
Leitsatz:1. Soweit in §§ 4, 5, 6 TVÜ-Bund unterschiedliche Regelungen zur Überleitung von Angestellten und Arbeitern enthalten sind, verstößt das nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, sondern ist durch die vorher bestehenden unterschiedlichen Vergütungsstrukturen in Gestalt des BAT und des MTArb sachlich gerechtfertigt.

2. Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG, dass die Tarifvertragsparteien im Rahmen des BAT / MTArb die beaufsichtigende Tätigkeit eines Angestellten vor Ablauf einer bestimmten Bewährungszeit geringer bewerten haben als die produktive Tätigkeit des unterstellten Arbeiters.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 6 Sa 1749/07 E




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