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Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 13 Ta 354/07 vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:RVG, GKG, BetrVG
Schlagworte:Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Betriebsratsbüro, Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten, Räumung und Hausverbot, identischer Streitgegenstand, einstweilige Verfügung
Stichwort:Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten
Leitsatz:Macht der Betriebsrat die Überlassung bestimmter Räumlichkeiten zur Erledigung der Betriebsratstätigkeiten geltend und verlangt der Arbeitgeber im gleichen Verfahren die Räumung der gleichen Räumlichkeiten, handelt es sich um identische Streitgegenstände; eine Erhöhung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren kommt nicht in Betracht.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 Ta 354/07



LAG-HAMM – Beschluss, 10 Ta 355/07 vom 04.09.2007

Rechtsgebiete:RVG, GKG, BetrVG
Schlagworte:Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Betriebsratsbüro, Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten, Räumung und Hausverbot, identischer Streitgegenstand, einstweilige Verfügung
Stichwort:Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten
Leitsatz:Macht der Betriebsrat die Überlassung bestimmter Räumlichkeiten zur Erledigung der Betriebsratstätigkeiten geltend und verlangt der Arbeitgeber im gleichen Verfahren die Räumung der gleichen Räumlichkeiten, handelt es sich um identische Streitgegenstände; eine Erhöhung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren kommt nicht in Betracht.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 Ta 355/07

LAG-HAMM – Beschluss, 10 Ta 353/07 vom 28.08.2007

Rechtsgebiete:RVG, GKG, BetrVG
Schlagworte:Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Betriebsratsbüro, Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten, Räumung und Hausverbot, identischer Streitgegenstand, einstweilige Verfügung
Stichwort:Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten
Leitsatz:Macht der Betriebsrat die Überlassung bestimmter Räumlichkeiten zur Erledigung der Betriebsratstätigkeiten geltend und verlangt der Arbeitgeber im gleichen Verfahren die Räumung der gleichen Räumlichkeiten, handelt es sich um identische Streitgegenstände; eine Erhöhung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren kommt nicht in Betracht.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 Ta 353/07


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