JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten
| Rechtsgebiete: | RVG, GKG, BetrVG |
| Schlagworte: | Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Betriebsratsbüro, Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten, Räumung und Hausverbot, identischer Streitgegenstand, einstweilige Verfügung |
| Stichwort: | Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten |
| Leitsatz: | Macht der Betriebsrat die Überlassung bestimmter Räumlichkeiten zur Erledigung der Betriebsratstätigkeiten geltend und verlangt der Arbeitgeber im gleichen Verfahren die Räumung der gleichen Räumlichkeiten, handelt es sich um identische Streitgegenstände; eine Erhöhung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren kommt nicht in Betracht. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 Ta 354/07 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, GKG, BetrVG |
| Schlagworte: | Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Betriebsratsbüro, Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten, Räumung und Hausverbot, identischer Streitgegenstand, einstweilige Verfügung |
| Stichwort: | Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten |
| Leitsatz: | Macht der Betriebsrat die Überlassung bestimmter Räumlichkeiten zur Erledigung der Betriebsratstätigkeiten geltend und verlangt der Arbeitgeber im gleichen Verfahren die Räumung der gleichen Räumlichkeiten, handelt es sich um identische Streitgegenstände; eine Erhöhung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren kommt nicht in Betracht. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 Ta 355/07 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, GKG, BetrVG |
| Schlagworte: | Gegenstandswert im Beschlussverfahren, Betriebsratsbüro, Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten, Räumung und Hausverbot, identischer Streitgegenstand, einstweilige Verfügung |
| Stichwort: | Anspruch auf Überlassung bestimmter Räumlichkeiten |
| Leitsatz: | Macht der Betriebsrat die Überlassung bestimmter Räumlichkeiten zur Erledigung der Betriebsratstätigkeiten geltend und verlangt der Arbeitgeber im gleichen Verfahren die Räumung der gleichen Räumlichkeiten, handelt es sich um identische Streitgegenstände; eine Erhöhung des Gegenstandswerts für die anwaltlichen Gebühren kommt nicht in Betracht. |
| Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 Ta 353/07 | |
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