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Anspruch auf Überhangprovision

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 125/07 vom 20.02.2008

Rechtsgebiete:BGB, HGB, GG
Schlagworte:Anspruch auf Überhangprovision
Stichwort:Anspruch auf Überhangprovision
Leitsatz:1. Es bleibt unentschieden, ob daran festzuhalten ist, dass der Anspruch eines Handlungsgehilfen nach den §§ 65, 87 Abs. 1 Satz 1 HGB auf bereits erarbeitete, aber erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällige Provision (Überhangprovision) von den Arbeitsvertragsparteien abbedungen werden kann, wenn hierfür ein sachlicher Grund vorliegt (vgl. BAG 20. August 1996 - 9 AZR 471/95 - BAGE 84, 17, 22).

2. Vermindert eine vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel die Überhangprovision ohne Ausgleich pauschal auf die Hälfte der vereinbarten Provision, benachteiligt dies den Arbeitnehmer unangemessen. Die Klausel ist unwirksam.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 125/07




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