JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anspruch auf Teilzeitarbeit
| Rechtsgebiete: | TzBfG, BGB |
| Schlagworte: | Anspruch auf Teilzeitarbeit |
| Stichwort: | Anspruch auf Teilzeitarbeit |
| Leitsatz: | 1. Ein zu kurzfristig gestelltes Teilzeitverlangen, das die Ankündigungsfrist des § 8 Abs. 2 TzBfG nicht wahrt, ist der Auslegung zugänglich. Es kann so ausgelegt werden, dass es sich hilfsweise auf den Zeitpunkt richtet, zu dem der Arbeitnehmer die Verringerung frühestmöglich verlangen kann. 2. Ein zu kurzfristig gestelltes Änderungsverlangen kann auch dann nicht die in § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG geregelten Zustimmungsfiktionen auslösen, wenn der Arbeitgeber sich sachlich auf es einlässt. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 626/03 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG, ZPO, ArbGG, ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Anspruch auf Teilzeitarbeit, Pharmareferent im Außendienst |
| Stichwort: | Anspruch auf Teilzeitarbeit |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 Sa 50/03 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG, TzBfG |
| Schlagworte: | Anspruch auf Teilzeitarbeit, Sachbearbeiterin in einem Möbelhaus |
| Stichwort: | Anspruch auf Teilzeitarbeit |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 Sa 52/03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, ZPO, TzBfG, GewO, BGB, Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern |
| Schlagworte: | Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin |
| Stichwort: | Anspruch auf Teilzeitarbeit |
| Leitsatz: | 1. Seit dem Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (vom 26. November 2001 BGBl. I S. 3138) ist ab dem 1. Januar 2002 die Verurteilung zu einer rückwirkenden Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG zulässig. 2. Dem Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers können auch künstlerische Belange entgegenstehen. Die Aufzählung der entgegenstehenden betrieblichen Gründe in § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG ist nicht abschließend. 3. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch die künstlerischen Vorstellungen. Es können deshalb auch subjektive künstlerische Gesichtspunkte dem Teilzeitwunsch entgegenstehen. Es dürfen an die Darlegung der Beeinträchtigung der Kunstfreiheit durch die verlangte Verringerung der Arbeitszeit keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Die Gründe müssen jedoch nachvollziehbar sein. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 522/03 | |
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