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Anspruch auf Teilzeitarbeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 626/03 vom 20.07.2004

Rechtsgebiete:TzBfG, BGB
Schlagworte:Anspruch auf Teilzeitarbeit
Stichwort:Anspruch auf Teilzeitarbeit
Leitsatz:1. Ein zu kurzfristig gestelltes Teilzeitverlangen, das die Ankündigungsfrist des § 8 Abs. 2 TzBfG nicht wahrt, ist der Auslegung zugänglich. Es kann so ausgelegt werden, dass es sich hilfsweise auf den Zeitpunkt richtet, zu dem der Arbeitnehmer die Verringerung frühestmöglich verlangen kann.

2. Ein zu kurzfristig gestelltes Änderungsverlangen kann auch dann nicht die in § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG geregelten Zustimmungsfiktionen auslösen, wenn der Arbeitgeber sich sachlich auf es einlässt.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 626/03



LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 Sa 50/03 vom 09.06.2004

Rechtsgebiete:TzBfG, ZPO, ArbGG, ZPO, BGB
Schlagworte:Anspruch auf Teilzeitarbeit, Pharmareferent im Außendienst
Stichwort:Anspruch auf Teilzeitarbeit
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 Sa 50/03

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 4 Sa 52/03 vom 19.05.2004

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG, TzBfG
Schlagworte:Anspruch auf Teilzeitarbeit, Sachbearbeiterin in einem Möbelhaus
Stichwort:Anspruch auf Teilzeitarbeit
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 4 Sa 52/03

BAG – Urteil, 9 AZR 522/03 vom 27.04.2004

Rechtsgebiete:GG, ZPO, TzBfG, GewO, BGB, Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern
Schlagworte:Anspruch auf Teilzeitarbeit - Orchestermusikerin
Stichwort:Anspruch auf Teilzeitarbeit
Leitsatz:1. Seit dem Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts (vom 26. November 2001 BGBl. I S. 3138) ist ab dem 1. Januar 2002 die Verurteilung zu einer rückwirkenden Verringerung der Arbeitszeit gemäß § 8 TzBfG zulässig.

2. Dem Teilzeitwunsch eines Arbeitnehmers können auch künstlerische Belange entgegenstehen. Die Aufzählung der entgegenstehenden betrieblichen Gründe in § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG ist nicht abschließend.

3. Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch die künstlerischen Vorstellungen. Es können deshalb auch subjektive künstlerische Gesichtspunkte dem Teilzeitwunsch entgegenstehen. Es dürfen an die Darlegung der Beeinträchtigung der Kunstfreiheit durch die verlangte Verringerung der Arbeitszeit keine überzogenen Anforderungen gestellt werden. Die Gründe müssen jedoch nachvollziehbar sein.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 522/03


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