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Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 7 Sa 944/06 vom 11.04.2007

Rechtsgebiete:BetrAVG, AktG
Schlagworte:Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG
Stichwort:Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG
Leitsatz:Bei dem Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente gemäß § 16 BetrAVG handelt es sich nicht um einen Anspruch, der im Sinne des § 303 Abs. 1 AktG zum Zeitpunkt der Beendigung des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages bereits begründet worden ist. § 16 BetrAVG sieht lediglich eine von der Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners abhängige Anpassungschance vor, für die ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 1 AktG nicht besteht.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 Sa 944/06




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