JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG
| Rechtsgebiete: | BetrAVG, AktG |
| Schlagworte: | Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG |
| Stichwort: | Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16 BetrAVG |
| Leitsatz: | Bei dem Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente gemäß § 16 BetrAVG handelt es sich nicht um einen Anspruch, der im Sinne des § 303 Abs. 1 AktG zum Zeitpunkt der Beendigung des Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages bereits begründet worden ist. § 16 BetrAVG sieht lediglich eine von der Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners abhängige Anpassungschance vor, für die ein Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 1 AktG nicht besteht. |
| Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 7 Sa 944/06 | |
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