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Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 3 N 131.07 vom 22.11.2007

Rechtsgebiete:GG, VvB, BVerfGG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Ablehnungsgesuch, Besorgnis der Befangenheit, Mitwirkung an einem früheren Verfahren, Verletzung von Verfahrensgrundrechten, Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes, Prüfungsintensität
Stichwort:Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Leitsatz:Die Verletzung von Verfahrensgrundrechten durch Richter eines Spruchkörpers in einem vorausgegangenen Verfahren der Beteiligten zum gleichen Streitgegenstand stellt grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund wegen Besorgnis der Befangenheit (§ 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO) dar. Etwas anderes gilt dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, welche die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass die Verletzung der Verfahrensgrundrechte auf einer unsachlichen oder voreingenommenen Einstellung des Richters beruht.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 3 N 131.07




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