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Anspruch auf rechtliches Gehör

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 3.09 vom 29.05.2009

Rechtsgebiete:GG, BDG, DiszG Berlin, VwGO, ZPO
Schlagworte:Beamtendisziplinarrecht, Anspruch auf rechtliches Gehör, Beweisantrag, Sachverständigenbeweis, Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens, Rückgriff auf ein anderweitig erstelltes Sachverständigengutachten, Anhörung des Gutachters in der mündlichen Verhandlung
Stichwort:Anspruch auf rechtliches Gehör
Leitsatz:Das Gericht darf einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer beweiserheblichen Tatsachenfrage nur dann mit der Begründung ablehnen, es verfüge aufgrund eines nicht von ihm eingeholten Gutachtens über die erforderliche Sachkunde, wenn es dieses Gutachten nach den Regeln des Sachverständigenbeweises zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 3.09



BAG – Beschluss, 9 AZN 836/08 vom 18.11.2008

Rechtsgebiete:GG, ArbGG, ZPO
Schlagworte:Anspruch auf rechtliches Gehör - unrichtige Tatsachenfeststellung
Stichwort:Anspruch auf rechtliches Gehör
Volltext: BAG - Beschluss, 9 AZN 836/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10813/06.OVG vom 28.08.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Berufung, Berufungszulassung, Zulassung der Berufung, Grundsatzbedeutung, grundsätzliche Bedeutung, Darlegung, Verfahrensfehler, Gehörsverletzung, Anspruch auf rechtliches Gehör, Gehörsverstoß, Gehörsanspruch, Beweisantrag, Ablehnung eines Beweisantrages, Aserbaidschan, Berg-Karabach, Arzach, Nagorny-Karabach, Armenien, UdSSR, Unionsrepublik, Sowjetrepublik, autonome Region, Sowjetunion, Staat, Staatlichkeit, Eigenstaatlichkeit, Staatsqualität, eigenständiger Staat, selbständiger Staat, Völkerrecht, Anerkennung, sowjetisches Staatsrecht, Verfassung der UdSSR, Sezession, Austritt, Loslösung, Abspaltung
Stichwort:Anspruch auf rechtliches Gehör
Leitsatz:Zur Frage, ob das Gebiet Berg-Karabach einen eigenständigen, insbesondere von Aserbaidschan unabhängigen Staat darstellt.

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die im (früheren) Staatsverband der UdSSR innerhalb der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik autonome Region Berg-Karabach aufgrund des sowjetischen Staatsrechts oder nach völkerrechtlichen Grundsätzen von Aserbaidschan dauerhaft getrennt hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10813/06.OVG

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 1 CS 06.2014 vom 09.08.2006

Rechtsgebiete:VwGO, UVPG, BauGB, BauNVO, BayWaldG, BayBO, Richtlinie 337/85/EWG
Schlagworte:Anfechtung der Baugenehmigung für die Errichtung eines "Großsägewerks", vorläufiger Rechtsschutz, Anspruch auf rechtliches Gehör, Aufhebung und Zurückverweisung (Voraussetzungen verneint), Antragsbefugnis, Rodung von mehr als 10 ha Wald, Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) UVP-pflichtiges Vorhaben, Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Baugenehmigungsverfahren (verneint), Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung im Bebauungsplanverfahren als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches, Umweltbericht, Ermitteln und Bewerten der Umweltbelange, Erforderlichkeitsgrundsatz, Abwägungsgebot, Festsetzung einer anderen Nutzungsart (als Wald) im Bebauungsplan, materiellrechtliche Anforderungen des BayWaldG, Waldfunktionsplan für den Teilabschnitt Region München ****, Widerspruch zu den Zielen des Waldfunktionsplans, Berücksichtigung der waldrechtlichen Anforderungen im Rahmen der Abwägung, Bestimmtheitsgebot, "Gesamtvorhaben" mit baurechtlich, immissionsschutzrechtlich und eisenbahnrechtlich genehmigungspflichtigen Teilen, Einwirkungsbereich einer Anlage, Zurechnung von Verkehrsgeräuschen auf einer öffentlichen Verkehrsfläche, Wahrnehmung der aus dem "Eigentumsgrundrecht" des Mieters oder Pächters folgenden Nachbarrechte durch den Grundstückseigentümer, Nachbar bei öffentlicher Bekanntmachung der Baugenehmigung, baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Nachbarbegriff, auf Art. 10 a der Richtlinie 337/85/EWG beruhendes Verfahrensrecht (offen gelassen)
Stichwort:Anspruch auf rechtliches Gehör
Leitsatz:1. Wird in einem Bebauungsplan für eine Waldfläche eine andere Nutzungsart festgesetzt, dann wird die Rodung mit dem In-Kraft-Treten des Bebauungsplans zugelassen (Art. 9 Abs. 8 Satz 1 Alternative 1 BayWaldG). Eine für die Rodung erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung ist in diesem Fall als Umweltprüfung nach den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen (§ 2 Abs. 4 BauGB).

2. Zu der Frage, ob im Fall der öffentlichen Bekanntmachung der Baugenehmigung (Art. 71 Abs. 4 BayBO) ein anderer Nachbarbegriff gilt, als bei der Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Abs. 1 BayBO.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 1 CS 06.2014


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