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Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 9 AZR 759/98 vom 21.09.1999

Rechtsgebiete:Allgemeine Arbeitsbedingungen f. d. Beschäftigten d. DGB, GG
Schlagworte:Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt
Stichwort:Anspruch auf Nebentätigkeitsgenehmigung als Rechtsanwalt
Leitsatz:Leitsätze:

Ein mit den Aufgaben eines Rechtsschutzsekretärs beauftragter Angestellter der DGB-Rechtsschutz-GmbH hat keinen Anspruch auf Zustimmung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit als Rechtsanwalt, sofern eine gegenständliche und eine zeitliche Überschneidung beider Tätigkeiten zu besorgen ist.

Aktenzeichen: 9 AZR 759/98
Bundesarbeitsgericht 9. Senat Urteil vom 21. September 1999
- 9 AZR 759/98 -

I. Arbeitsgericht
Stuttgart
- 25 Ca 8140/95 -
Urteil vom 16. Januar 1997

II. Landesarbeitsgericht
Baden-Württemberg
- 7 Sa 32/97 -
Urteil vom 25. August 1998
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 759/98




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