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Anspruch auf Krankengeld für einen über den 31.12.2004 hinaus arbeitsunfähigen ehemaligen Bezieher von Arbeitslosenhilfe neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 37/07 R vom 06.11.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGB X, SGB II, SGB III, SGG
Schlagworte:Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld für einen über den 31.12.2004 hinaus arbeitsunfähigen ehemaligen Bezieher von Arbeitslosenhilfe neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II - Zulässigkeit der Sprungrevision - Zulassung durch SG ohne gebotene Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter
Stichwort:Anspruch auf Krankengeld für einen über den 31.12.2004 hinaus arbeitsunfähigen ehemaligen Bezieher von Arbeitslosenhilfe neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Leitsatz:Einem Krankengeldanspruch ehemaliger Bezieher von Arbeitslosenhilfe, die nach ärztlicher Feststellung über den 31.12.2004 hinaus arbeitsunfähig waren, steht ab 1.1.2005 der Anspruch auf Arbeitslosengeld II nicht entgegen.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 37/07 R




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