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Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt glaubhaft gemacht (Antragsteller haben Hilfebedürftigkeit belegt)

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 03.347 vom 14.04.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe - Nach einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Versagung von vorläufigem Rechtsschutz steht dem Prozessbevollmächtigten bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist zumindest dann die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von einem Monat im Sinne des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zu, wenn keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist (wie BVerwG vom 17.4.2002 BayVBl 2003, 157 zur Nichtzulassungsbeschwerde) - Jedenfalls im Sozialhilferecht können bei der Frage der Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes und des Anordnungsanspruchs Gründe berücksichtigt werden, die erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entstanden sind - Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt glaubhaft gemacht (Antragsteller haben Hilfebedürftigkeit belegt)
Stichwort:Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt glaubhaft gemacht (Antragsteller haben Hilfebedürftigkeit belegt)
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CE 03.347




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