JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt glaubhaft gemacht (Antragsteller haben Hilfebedürftigkeit belegt)
| Rechtsgebiete: | VwGO, BSHG |
| Schlagworte: | Sozialhilfe - Nach einer Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Versagung von vorläufigem Rechtsschutz steht dem Prozessbevollmächtigten bei nachholender Wahrung der Einlegungsfrist zumindest dann die - gerechnet von der Zustellung der Bewilligungsentscheidung - vollständige Begründungsfrist von einem Monat im Sinne des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO zu, wenn keine gesonderte Wiedereinsetzungsentscheidung hinsichtlich der Einlegung ergangen ist (wie BVerwG vom 17.4.2002 BayVBl 2003, 157 zur Nichtzulassungsbeschwerde) - Jedenfalls im Sozialhilferecht können bei der Frage der Glaubhaftmachung des Anordnungsgrundes und des Anordnungsanspruchs Gründe berücksichtigt werden, die erst nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts entstanden sind - Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt glaubhaft gemacht (Antragsteller haben Hilfebedürftigkeit belegt) |
| Stichwort: | Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt glaubhaft gemacht (Antragsteller haben Hilfebedürftigkeit belegt) |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CE 03.347 | |
"Anspruch auf Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt glaubhaft gemacht (Antragsteller haben Hilfebedürftigkeit belegt) - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum