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Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 1.03 vom 21.01.2004

Rechtsgebiete:GG, TKG, BGB, ONP-Rahmenrichtlinie 90/387/EWG, Zusammenschaltungsrichtlinie 97/33/EG, VO (EG) Nr. 2887/2000
Schlagworte:Telekommunikation, Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang, Genehmigung von Entgelten für die Gewährung eines besonderen Netzzugangs, Rückwirkung der Entgeltgenehmigung, "Vorleistungspflicht" des Marktbeherrschers bei der Gewährung des besonderen Netzzugangs, Berufsausübungsfreiheit, Eigentumsfreiheit
Stichwort:Anspruch auf Gewährung besonderen Netzzugang
Leitsatz:1. Die Genehmigung des Entgelts für die vertraglich vereinbarte Gewährung eines besonderen Netzzugangs wirkt auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages zurück, in dem das Entgelt vereinbart worden ist.

2. Der vertraglich vereinbarte besondere Netzzugang ist unverzüglich nach Vertragsschluss zu gewähren und nicht erst ab dem Zeitpunkt, zu dem das für die Gewährung des Netzzugangs vereinbarte Entgelt genehmigt worden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 1.03




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