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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 83/08 vom 11.08.2008

Rechtsgebiete:NBauO
Schlagworte:Anspruch auf Erschließung, Baulast, Erschließung, Anspruch auf, Gemeinschaftsanlage, Privatstraße
Stichwort:Anspruch auf Erschließung
Leitsatz:1. Der Anspruch auf Erschließung ist nur auf die Herstellung des für die Erschließung Unerlässlichen gerichtet.

2. Eine Gemeinde ist nicht immer verpflichtet, Eigentümern von Grundstücken, die von einer öffentlichen Straße durch gemeindeeigene Grundstücke getrennt werden, eine Baulast zu deren Überquerung einzuräumen. Es kann vielmehr ausreichen, diesen Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, dort eine Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 52 NBauO zu verwirklichen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 83/08




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