JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung
| Rechtsgebiete: | BauGB, StVO, VwGO |
| Schlagworte: | Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Bebauungsplan, Drittschutz, Einvernehmen, Gemeinde, Kennzeichnung, maßgeblicher Zeitpunkt, Planvollziehungsanspruch, städteplanerische Entscheidung, Straßenanlieger, Straßenverkehrsbehörde, verkehrsberuhigter Bereich, Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung, Verkehrskonzept, Verkehrszeichen |
| Stichwort: | Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung |
| Leitsatz: | 1. Zur Klagebefugnis von Straßenanliegern, die von der Straßenverkehrsbehörde die Kennzeichnung eines im Bebauungsplan festgesetzten verkehrsberuhigten Bereichs nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO beanspruchen. 2. § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5 StVO ermächtigt die Straßenverkehrsbehörden lediglich zu Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen in den nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO gekennzeichneten Bereichen, nicht jedoch zu deren Einrichtung. Diese bleibt einer städteplanerischen Entscheidung der Gemeinde vorbehalten. 3. Die Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB dient der Wohnumfeldverbesserung und damit vorwiegend städtebaulichen Zielen. Insofern kommt ihr grundsätzlich keine Schutzwirkung zu Gunsten von Straßenanliegern zu. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 149/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGleiG, BPersVG |
| Schlagworte: | Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Antrag, Anwesenheit, Arbeitserleichterung, Arbeitszeitmodelle, Ausnahmefall, Beschäftigte mit Familienpflichten, Betreuungs- und Erziehungsauftrag, Bundespolizei, dienstliche Belange, dienstliche Möglichkeiten, Dienstvereinbarung, familiengerechte Rahmenbedingungen, Gleichstellung von Frauen und Männern, Hauptpersonalrat, Lehrgruppenleiter, Lehrtätigkeit, Organisationsermessen, Organisationsrecht, permanente Anwesenheit, Personalvertretung, Polizeifachlehrer, Polizeivollzugsdienst, Rahmenbedingungen, Rechtsanspruch, Teilzeitarbeit, Telearbeit, Telearbeitsplatz, Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, zwingende dienstliche Belange |
| Stichwort: | Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung |
| Leitsatz: | Das Gleichstellungsgesetz verpflichtet die Dienststellen des Bundes, Arbeitszeiten und sonstige Rahmenbedingungen anzubieten, die Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben erleichtern. Diese generelle Pflicht entfällt nur, wenn zwingende dienstliche Belange entgegenstehen. Zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen sind die Dienststellen einzelnen Beamten gegenüber nach pflichtgemäßem Ermessen nur im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten verpflichtet. Eine im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei tätige Beamtin hat, auch wenn sie als Fachlehrerin an einem Ausbildungs- und Fortbildungszentrum Polizeianwärter unterrichtet, keinen Anspruch auf Zuweisung eines Telearbeitsplatzes. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 31.06 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII, BremABOG |
| Schlagworte: | Grundschulkind, Hort, freier Träger der Jugendhilfe, öffentlicher Träger der Jugendhilfe, Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung |
| Stichwort: | Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung |
| Leitsatz: | 1. §§ 9, 6 BremABOG, die als Teil der Ausführungsbestimmungen zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) die Aufnahme von Grundschulkindern in Horte regeln, begründen für Kinder keinen unmittelbaren Anspruch gegen Träger der freien Jugendhilfe sondern lediglich Ansprüche gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. 2. Nach § 3 Abs.2 SGB VIII werden Leistungen der Jugendhilfe von Trägern der freien Jugendhilfe und Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht. Leistungsverpflichtungen, die durch das SGB VIII begründet werden, richten sich ausschließlich an die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dies gilt auch hinsichtlich des Angebots von Horten für Kinder im schulpflichtigen Alter. |
| Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, 2 B 308/02 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Schlagworte: | Angestelltenstelle, Umwandlung in Beamtenstelle, Angestellter, Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Anspruch auf Ernennung zum Beamten, Auswahlentscheidung, besetzbare Planstelle Ermessen, Funktionsvorbehalt, Fürsorgepflicht, haushaltsrechtliche Voraussetzungen, hoheitliche Befugnisse, Individualinteresse, Zahl und Art der Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, Zeugenschutz. |
| Stichwort: | Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung |
| Leitsatz: | Leitsätze: Ein Angestellter hat keinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag, den Dienstposten in eine Beamtenstelle umzuwandeln und ihn in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn der Angestellte auf seinem Dienstposten hoheitliche Befugnisse ausübt. Urteil des 2. Senats vom 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 31.99 - I. VG Mainz vom 27.01.1999 - Az.: VG 7 K 430/97.Mz - II. OVG Koblenz vom 18.06.1999 - Az.: OVG 2 A 10795/99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 31.99 | |
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