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Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 476/98 vom 26.05.1999

Rechtsgebiete:EFZG
Schlagworte:Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG
Stichwort:Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG
Leitsatz:Leitsätze:

1. Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG und dauert die Arbeitsunfähigkeit über den Ablauf der Wartezeit hinaus an, so entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG für die Dauer von sechs Wochen. In die Wartezeit fallende Krankheitstage sind nicht anzurechnen.

2. Das gilt wegen § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochene Kündigung noch innerhalb der Wartezeit beendet worden ist.

Aktenzeichen: 5 AZR 476/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 26. Mai 1999
- 5 AZR 476/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 54 Ca 23138/97 -
Urteil vom 05. August 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 15 Sa 118/97 -
Urteil vom 21. Januar 1998
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 476/98




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