JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG
| Rechtsgebiete: | EFZG |
| Schlagworte: | Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG |
| Stichwort: | Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Kündigung aus Anlaß der Erkrankung innerhalb der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Erkrankt ein Arbeitnehmer während der Wartezeit des § 3 Abs. 3 EFZG und dauert die Arbeitsunfähigkeit über den Ablauf der Wartezeit hinaus an, so entsteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 3 Abs. 1 EFZG für die Dauer von sechs Wochen. In die Wartezeit fallende Krankheitstage sind nicht anzurechnen. 2. Das gilt wegen § 8 Abs. 1 Satz 1 EFZG auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit ausgesprochene Kündigung noch innerhalb der Wartezeit beendet worden ist. Aktenzeichen: 5 AZR 476/98 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 26. Mai 1999 - 5 AZR 476/98 - I. Arbeitsgericht Berlin - 54 Ca 23138/97 - Urteil vom 05. August 1997 II. Landesarbeitsgericht Berlin - 15 Sa 118/97 - Urteil vom 21. Januar 1998 |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 476/98 | |
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