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Anspruch auf Einschreiten

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 2811/08 vom 16.02.2009

Rechtsgebiete:StrG, StVO
Schlagworte:Anpflanzung, Anspruch auf Einschreiten, Beeinträchtigung, Erlaubnis, ermessensfehlerfreie Entscheidung, Gemeingebrauch, Hineinwachsen, Lichtraumprofil eines Gehwegs, Recht auf Teilhabe, Sondernutzung, Straße
Stichwort:Anspruch auf Einschreiten
Leitsatz:Zum Anspruch auf Einschreiten gegen eine unerlaubte Sondernutzung eines Dritten bei Beeinträchtigung des Rechts auf Teilhabe am bestehenden Gemeingebrauch.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 2811/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 134/08 vom 22.10.2008

Rechtsgebiete:BGB, NBauO, VwGO
Schlagworte:Anordnung, einstweilige, Anspruch auf Einschreiten, Beihilfe, Erdrückende Wirkung, Genehmigungsfreiheit, Grenzabstand, Kellergeschoss, Nachbarschutz, Schattenwurf, Schmalseitenprivileg, Vollgeschoss
Stichwort:Anspruch auf Einschreiten
Leitsatz:1. Wendet sich der Nachbar gegen ein Bauvorhaben ausschließlich wegen der Wirkungen, welche von seiner Masse ausgehen, nicht also (auch) gegen seine Nutzung, dann entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Nachbarantrag grundsätzlich schon mit der Fertigstellung des Rohbaus (einschließlich Bedachung). Das gilt auch dann, wenn der Nachbar ein Einschreiten gegen ein Vorhaben wünscht, das der Nachbar mit der Behauptung zu errichten unternimmt, es bedürfe wegen § 69a NBauO keiner Baugenehmigung.

2. Baut der Bauherr auf der Grundlage von § 69a NBauO, ist die Bauaufsichthsbehörde nicht in jedem Fall verpflichtet, als Ausgleich für den Verzicht auf ihre präventive Tätigkeit nunmehr verstärkt repressiv tätig zu werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Vorhaben nach dem eingereichten Entwurf keinen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften erkennen lässt und die Auswirkungen auf das Nachbargrundstück als nicht gravierend anzusehen sind. In solchen Fällen darf der Nachbar darauf verwiesen werden, seine behaupteten Rechte vor den Zivilgerichten geltend zu machen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 134/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 LA 203/07 vom 18.07.2008

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Anspruch auf Einschreiten, Ferienhaus, Gebietserhaltungsanspruch, Sondergebiet, Wohnen, Wohngebäude
Stichwort:Anspruch auf Einschreiten
Leitsatz:1) Die Nutzung einer Ferienwohnung fällt regelmäßig nicht unter den Begriff des "Wohnens".

2) Zum auf Gebietserhaltung gerichteten Anspruch auf Einschreiten gegen eine Ferienwohnungsnutzung in einem Sondergebiet "Hafenbezogenes Wohnen".
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 203/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 5/07 vom 09.10.2007

Rechtsgebiete:NBauO, VwGO, BImSchG, ZPO, BauNVO, BauGB
Schlagworte:Anspruch auf Einschreiten, Dachgeschossfenster, Einsicht, Ermessenreduzierung, Fremdkörper, Gebietscharakter, Gemengelage, Zivilrechtsweg
Stichwort:Anspruch auf Einschreiten
Leitsatz:1. Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten.

2. Die Bauaufsichtsbehörde kann einen Nachbarn jedenfalls dann ermessenfehlerfrei auf das Beschreiten des Zivilrechtswegs gegen den unmittelbaren Störer (hier: Tischlereinutzung) verweisen, wenn ihrer Einschätzung nach keine Gesundheitsgefahren, sondern nur Belästigungen in Rede stehen, das Gewerbeaufsichtsamt in seinem Zuständigkeitsbereich stärker betroffen ist als die Bauaufsichtsbehörde selbst und und die beanstandeten Störungen weniger durch eine typische Nutzung der Anlage als durch (behauptetes) rücksichtsloses Verhalten verursacht werden, das einer eigenen Beobachtung durch die Bauaufsichtsbehörde und damit ihrer Beweisführung im Prozess wenig zugänglich ist.

3. Eine Tischlerei kann in einem ansonsten eher mischgebietstypisch genutzten städtischen Quartier maßgeblich zur Bestimmung des Gebietscharakters (Gemengelage mit starkem GE-Anteil) beitragen, ohne als Fremdkörper unberücksicht bleiben zu müssen; das gilt jedenfalls dann, wenn sie im Blockinnenbereich überwiegend in eine nicht lärmempfindliche Nutzung z.B. für ein Autohaus eingebettet ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 5/07


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