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Anspruch auf Deckungsschutz für Klage aus Gewinnzusagen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 19 U 188/04 vom 01.12.2005

Rechtsgebiete:ARB 2000
Schlagworte:Anspruch auf Deckungsschutz für Klage aus Gewinnzusagen
Stichwort:Anspruch auf Deckungsschutz für Klage aus Gewinnzusagen
Leitsatz:Gewinnzusagen fallen unter den Vertragsrechtsschutz gem. § 2 lit. D ARB 2000.

Der Versicherer ist mit dem Einwand der Mutwilligkeit der Klage im Deckungsprozess präkludiert, wenn er diesen dem Versicherungsnehmer nicht unverzüglich mitteilt.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 19 U 188/04




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