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Anspruch auf Berufung in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 2 BS 134/06 vom 18.12.2006

Rechtsgebiete:SächsBG
Schlagworte:Beamter auf Probe, Dienstvergehen, Entlassung, Ermessen, Anspruch auf Berufung in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Stichwort:Anspruch auf Berufung in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Leitsatz:Personalmangel bei der Bestellung eines Untersuchungsführers im Rahmen von § 116 Abs. 2 SächsDO rechtfertigt keine Verzögerung des Untersuchungsverfahrens um etwa 1 1/2 Jahre, sondern führt zu einer fehlerhaften Ermessensentscheidung bei einer Entlassung eines Probebeamten gemäß § 42 Nr. 1 SächsBG, wenn dieser die Voraussetzungen des § 8 SächsBG erfüllt und damit einen Anspruch auf Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit hat.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 2 BS 134/06




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