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Anspruch auf Beibehaltung von Überstunden

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 787/07 vom 22.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Überstunden, Direktionsrecht, Erweiterung des Direktionsrechts, Vertragsänderung, Anspruch auf Beibehaltung von Überstunden, Betriebsübung
Stichwort:Anspruch auf Beibehaltung von Überstunden
Leitsatz:Übernimmt der Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers gegen Gewährung von Überstundenvergütung nebst Zuschlägen die zusätzliche Aufgabe, die betrieblichen Räumlichkeiten fünfzehn Minuten vor Arbeitsbeginn und nach Arbeitsende zu öffnen und zu schließen, so liegt hierin keine Ausweitung der beiderseitigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, sondern allein die vereinbarte Ausweitung des arbeitsvertraglichen Direktionsrechts mit der Folge, dass es bei Wegfall des Überstundenbedarfs keiner Vertragsänderung durch Änderungskündigung bedarf. Soweit sich aus der langjährigen Handhabung ein Vertrauenstatbestand zugunsten des Arbeitnehmers ergeben kann, nicht grundlos von der Überstundenleistung ausgeschlossen zu werden, betrifft dies nicht den Wegfall des Bedarfs infolge von Änderungen der Betriebsorganisation.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 787/07




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