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Anspruch auf angemessene Vorschüsse gegen Sozialhilfeträger

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KR 30/07 R vom 17.06.2008

Rechtsgebiete:BSHG, SGB IV, SGB V, SGB X, SGB XII
Schlagworte:Krankenversicherung - Übernahme der Krankenbehandlung für nicht versicherte Sozialhilfeempfänger durch die Krankenkassen im gesetzlichen Auftrag - Anspruch auf angemessene Vorschüsse gegen Sozialhilfeträger - Erstattungsanspruch über alle entstandenen Aufwendungen sowie allgemeine Verwaltungskosten
Stichwort:Anspruch auf angemessene Vorschüsse gegen Sozialhilfeträger
Leitsatz:1. Krankenkassen erbringen die Krankenbehandlung für nicht versicherte Sozialhilfeempfänger im gesetzlichen Auftrag.

2. Krankenkassen haben gegen Sozialhilfeträger Anspruch auf angemessene Vorschüsse für die Übernahme der Krankenbehandlung nicht versicherter Sozialhilfeempfänger.

3. Krankenkassen können von den Sozialhilfeträgern Erstattung aller im Einzelfall durch die Übernahme der Krankenbehandlung nicht versicherter Sozialhilfeempfänger entstandenen Aufwendungen sowie zusätzlich pauschalierend allgemeine Verwaltungskosten bis zur Höhe von 5 vH der Leistungsaufwendungen beanspruchen.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KR 30/07 R




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