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Anspruch auf angemessene Förderung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 26.02 vom 03.07.2003

Rechtsgebiete:SchKG
Schlagworte:Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Förderung von -, angemessene Förderung, Anspruch auf angemessene Förderung, erforderliche Beratungsstellen.
Stichwort:Anspruch auf angemessene Förderung
Leitsatz:Anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebots wohnortnaher pluraler Beratungsstellen erforderlich sind, haben nach § 4 Abs. 2 SchKG einen Rechtsanspruch auf Übernahme von mindestens 80 % ihrer notwendigen Personal- und Sachkosten durch den Staat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 26.02




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