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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 6/05 vom 27.12.2005

Rechtsgebiete:WEG, BGB
Schlagworte:Wohnungseigentum, Teilungserklärung, Anspruch auf Änderung der
Stichwort:Anspruch auf Änderung der
Leitsatz:1. Für die Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum, der nicht auf eine Vereinbarung, sondern auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung mit § 242 BGB gestützt wird, ist der Rechtsweg vor den Wohnungseigentumsgerichten eröffnet.

2. § 242 BGB kann - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG, sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnissses - einen Anspruch auf Änderung der rechtlichen Verhältnisse begründen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 6/05




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