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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 83/08 vom 11.08.2008

Rechtsgebiete:NBauO
Schlagworte:Anspruch auf Erschließung, Baulast, Erschließung, Anspruch auf, Gemeinschaftsanlage, Privatstraße
Stichwort:Anspruch auf
Leitsatz:1. Der Anspruch auf Erschließung ist nur auf die Herstellung des für die Erschließung Unerlässlichen gerichtet.

2. Eine Gemeinde ist nicht immer verpflichtet, Eigentümern von Grundstücken, die von einer öffentlichen Straße durch gemeindeeigene Grundstücke getrennt werden, eine Baulast zu deren Überquerung einzuräumen. Es kann vielmehr ausreichen, diesen Grundstückseigentümern die Möglichkeit zu geben, dort eine Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 52 NBauO zu verwirklichen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 83/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 33.05 vom 29.03.2007

Rechtsgebiete:StAG, BZRG, StGB
Schlagworte:Einbürgerung, Anspruch auf - bei Maßregel der Besserung und Sicherung, Maßregel der Besserung und Sicherung als Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG, Straftat, Ausschluss der Einbürgerung bei Verurteilung wegen einer -, Verurteilung wegen einer Straftat, Maßregel der Besserung und Sicherung als -
Stichwort:Anspruch auf
Leitsatz:1. Eine selbständige Maßregel der Besserung und Sicherung ist eine Verurteilung wegen einer Straftat im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StAG.

2. Bei einer selbständigen Maßregel der Besserung und Sicherung entscheidet die Einbürgerungsbehörde entsprechend § 12a Abs. 1 Satz 2 StAG im Einzelfall, ob sie außer Betracht bleiben kann.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 33.05

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 34.02 vom 06.02.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Klinik, Aufenthalt in einer - als Unterbrechung eines "Umzugs", Kostenerstattung, Anspruch auf - des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers, gewöhnlicher Aufenthalt, Verlagerung des - als Voraussetzung eines Anspruchs auf Erstattung von Sozialhilfekosten nach einem Umzug des Hilfeempfängers, Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch nach Umzug des Hilfeempfängers, Umzug, Kostenerstattungsanspruch nach - des Hilfeempfängers bei kurzfristiger Unterbrechung des Umzugs, Zuständigkeit, Wechsel der örtlichen - als Grundlage eines Anspruchs auf Erstattung von Sozialhilfekosten nach einem Umzug des Hilfeempfängers.
Stichwort:Anspruch auf
Leitsatz:Dem infolge Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts zuständig gewordenen örtlichen Träger der Sozialhilfe steht auch dann ein Kostenerstattungsanspruch nach § 107 BSHG gegen den für den bisherigen gewöhnlichen Aufenthalt zuständigen Träger zu, wenn der Hilfeempfänger nach Aufgabe seiner bisherigen Wohnung nicht sogleich, sondern erst nach einer stationären Heilbehandlung eine neue Wohnung bezogen hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 34.02


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