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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 1 A 2606/08.Z vom 20.04.2009

Rechtsgebiete:BeamtVG, EStG, GG
Schlagworte:Anrechnung, Ansparbeschreibung, Erwerbseinkommen, Investitionsrücklage, Versorgungsbezüge
Stichwort:Ansparbeschreibung
Leitsatz:Eine zurückgeführte Investitionsrücklage ("Ansparabschreibung") ist im Jahr ihrer Auflösung als Erwerbseinkommen aus selbständiger Tätigkeit oder Gewerbebetrieb in die Ruhensberechnung der Versorgungsbezüge einzubeziehen, nicht im Jahr ihrer Bildung.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 1 A 2606/08.Z




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