JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ansehensschädigung
| Rechtsgebiete: | LBG, LDG, StGB |
| Schlagworte: | Beamter, Polizeibeamter, Dienstvergehen, außerdienstliches Dienstvergehen, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Berufsbeamtentum, Untragbarkeit, Strafurteil, Bindung, Bindungswirkung, Lösungsbeschluss, Geständnis, Straftat, Ordnungswidrigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung, Bauen ohne Baugenehmigung, Nebentätigkeit, ungenehmigte Nebentätigkeit, Fehlzeiten, krankheitsbedingte Fehlzeiten, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Milderungsgrund, Nachbewährung, Einsicht, Uneinsichtigkeit, Verhältnismäßigkeit |
| Stichwort: | Ansehensschädigung |
| Leitsatz: | Ein mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getretener Polizeibeamter (u. a. Steuerhinterziehung in erheblichem Umfang, Betrug in zwölf Fällen), der zudem über Jahre hinweg, auch während krankheitsbedingter Fehlzeiten, mehrere ungenehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat, ist - vor allem bei fehlender Einsicht in das Unrecht seines Handelns - für einen Verbleib im Polizeidienst untragbar geworden und deshalb aus dem Dienst zu entfernen. Eine während des Disziplinarverfahrens möglicherweise erfolgte tadelfreie Dienstverrichtung (sog. Nachbewährung) steht in einem solchen Fall der Verhängung der disziplinaren Höchstmaßnahme nicht entgegen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10242/09.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LDG, LBG |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Hotelpension, Pension, Nebentätigkeit, unerlaubte Nebentätigkeit, Genehmigungspflicht, Nebentätigkeitsgenehmigung, Dienstunfähigkeit, Dienstvergehen, schweres Dienstvergehen, Dienstpflichtverletzung, Ansehensschädigung, Vertrauensschädigung, Vertrauensverlust, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienst, nicht offen ermittelnder Polizeibeamter |
| Stichwort: | Ansehensschädigung |
| Leitsatz: | Erkenntnisse aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die durch den Einsatz nicht offen ermittelnder Polizeibeamter (noeP) gewonnen wurden, sind im behördlichen und gerichtlichen Disziplinarverfahren grundsätzlich verwertbar. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10045/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBG, BDG, PostG, BPersVG, PostPersRG, StGB |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Brief, Briefsendung, Weihnachtskarte, Trauerkarte, Verletzung des Briefgeheimnisses, Unterschlagung, Straftat, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehensund Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe |
| Stichwort: | Ansehensschädigung |
| Leitsatz: | 1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der Briefsendungen öffnet, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig zuzueignen, verletzt durch diese Straftaten seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hiermit einhergehenden endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen ist. 2. Bei derart schwer wiegenden Zugriffsdelikten muss das Gewicht entlastender Milderungsgründe die belastenden Gesichtspunkte erheblich überwiegen; eine langjährige tadelfreie Dienstverrichtung und strafrechtliche Unbescholtenheit des Beamten reichen hierfür allein nicht aus. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 11152/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | LDG, LBG |
| Schlagworte: | Untreue, Schaden, Eigennützigkeit, Uneigennützigkeit, private Nutzung dienstlichen Eigentums, Behördenrabatt, Dienstentfernung, Ansehensschädigung, Polizeibeamter |
| Stichwort: | Ansehensschädigung |
| Leitsatz: | 1. Ein Beamter, dessen Aufgabe die Kontrolle von Beschaffungsvorgängen ist und der unter Ausnutzung seiner Befugnisse eine Untreue zu Lasten des Dienstherrn begeht sowie darüber hinaus vielfach gegen die Pflicht zu uneigennütziger Amtsführung verstößt, ist auch dann aus dem Dienst zu entfernen, wenn dem Dienstherrn nur ein vergleichsweise geringer Schaden entstanden ist. 2. Die Verpflichtung zu uneigennützigem Handeln besteht gegenüber der Allgemeinheit und kennzeichnet das Beamtenverhältnis in besonderer Weise. Von ihr kann deshalb weder der Dienstherr noch ein Dienstvorgesetzter befreien. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 A 10390/07.OVG | |
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