JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Ansehen
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, DVO HeilprG |
| Schlagworte: | Ansehen, Ärztliche Abklärung, Eignung, Einmaliges Fehlverhalten, Heilpraktiker, Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe, Kenntnismängel, Schwerwiegende Erkrankung, Überprüfungsverfahren, Widerruf, Zuverlässigkeit |
| Stichwort: | Ansehen |
| Leitsatz: | Ein Heilpraktiker hat die Gefahren im Auge zu behalten, die sich daraus ergeben können, dass seine Patienten medizinisch gebotene Hilfe nicht oder nicht rechtzeitig in Anspruch nehmen. Er darf daher das Unterlassen der Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Hilfe nicht veranlassen oder stärken. Rechtfertigt die Berufstätigkeit eines Heilpraktikers die Annahme, dass er die Grenzen der Behandlungsmöglichkeiten eines Heilpraktikers nicht erkennt und einhält, ist die zuständige Behörde zum Widerruf der Heilpraktikererlaubnis berechtigt. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 9 S 1782/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBG, BDG, PostG, BPersVG, PostPersRG, StGB |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Brief, Briefsendung, Weihnachtskarte, Trauerkarte, Verletzung des Briefgeheimnisses, Unterschlagung, Straftat, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehensund Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe |
| Stichwort: | Ansehen |
| Leitsatz: | 1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der Briefsendungen öffnet, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig zuzueignen, verletzt durch diese Straftaten seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hiermit einhergehenden endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen ist. 2. Bei derart schwer wiegenden Zugriffsdelikten muss das Gewicht entlastender Milderungsgründe die belastenden Gesichtspunkte erheblich überwiegen; eine langjährige tadelfreie Dienstverrichtung und strafrechtliche Unbescholtenheit des Beamten reichen hierfür allein nicht aus. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 11152/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBG, BDG, PostPersRG, StGB |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung, Straftat, Abrechnung, Nachnahmebeträge, Entgelte, anvertraut, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe, Spielsucht, Spiel-Abhängigkeit, psychische Ausnahmesituation, abgeschlossene negative Lebensphase |
| Stichwort: | Ansehen |
| Leitsatz: | 1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der in mehreren Fällen und über einen längeren Zeitraum dienstlich anvertraute Nachnahmebeträge verspätet abrechnet und zwischenzeitlich zur Finanzierung seiner Spielsucht verwendet, verletzt seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hierdurch eingetretenen endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus öffentlichen Dienst zu entfernen ist. 2. Zu den Milderungsgründen bei Zugriffsdelikten auf dienstlich anvertraute Gelder nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 10903/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, SchulG |
| Schlagworte: | Ansehen, Ansehensverlust, Beamtenrecht, Erziehungsauftrag, Erziehungsrecht der Eltern, Fürsorgepflicht, Glaubensgemeinschaft, Mobbing, Rektor, Schulleiter, Schulrecht, Sekte, Spannungsverhältnis, Verein, Versetzung, Vertrauensverhältnis, Weltanschauung, Zentrum des Lichts, Zusammenwirken, dienstliches Bedürfnis, elterliches Erziehungsrecht, Erziehungsrecht, esoterischer Verein, gegen den Willen, staatlicher Erziehungsauftrag |
| Stichwort: | Ansehen |
| Leitsatz: | Die Leiterin einer Schule kann wegen dienstlichen Bedürfnisses versetzt werden, wenn ihre Mitgliedschaft in einer Vereinigung, deren Gedankengut mit dem staatlichen Erziehungsauftrag unvereinbar ist, zu einer tiefgreifenden Störung des Vertrauens bei Eltern und Lehrerschaft geführt hat (hier: "Zentrum des Lichts"). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 2 B 12250/04.OVG | |
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