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Anschlussunterhalt

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KOBLENZ – Urteil, 13 UF 594/08 vom 25.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Anschlussunterhalt
Leitsatz:Ohne ehebedingte Nachteile kann ein Unterhaltsanspruch aus § 1572 BGB nach einer 1979 geschlossenen Ehe, die 1992 geschieden wurde und in der die Ehefrau zwei 1981 und 1983 geborene Kinder betreute, bis Februar 2011 befristet werden.
Volltext: OLG-KOBLENZ - Urteil, 13 UF 594/08



BGH – Urteil, XII ZR 6/07 vom 09.07.2008

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Anschlussunterhalt
Leitsatz:a) Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn die Ehegatten bei Abschluss des Vertrags bewusst in Kauf nehmen, dass die Ehefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf weiteres keine eigenen Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungszeiten) erwerben wird.

b) Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann in solchen Fällen zur Gesamtnichtigkeit des Ehevertrags führen, wenn die Ehefrau bei seinem Abschluss im neunten Monat schwanger ist und ihr der Vertragsentwurf erstmals in der notariellen Verhandlung bekannt gegeben wird.
Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 6/07

BGH – Urteil, XII ZR 109/07 vom 25.06.2008

Rechtsgebiete:BGB
Stichwort:Anschlussunterhalt
Leitsatz:a) Eine Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts kann regelmäßig nicht allein mit der Erwägung abgelehnt werden, damit entfalle der Einsatzzeitpunkt für einen späteren Anspruch auf Altersunterhalt nach § 1571 Nr. 3 BGB.

b) Die Auswirkungen einer vorübergehenden Unterbrechung der Erwerbstätigkeit auf die künftige Altersversorgung belasten nach Durchführung des Versorgungsausgleichs regelmäßig beide Ehegatten in gleichem Umfang. Ein dadurch entstandener Nachteil ist dann vollständig ausgeglichen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 16. April 2008 XII ZR 107/06 zur Veröffentlichung bestimmt).
Volltext: BGH - Urteil, XII ZR 109/07

OLG-CELLE – Urteil, 15 UF 277/07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, EGZPO
Stichwort:Anschlussunterhalt
Leitsatz:"Der Anspruch auf nachehelichen Krankheitsunterhalt gemäß § 1572 Nr. 2 BGB kann bei einer Ehedauer von etwa 4 3/4 Jahren befristet werden, auch wenn die Erkrankung nach rechtskräftiger Ehescheidung zu einem Zeitpunkt hervorgetreten ist, als der unterhaltsberechtigte Ehegatte noch ein gemeinschaftliches Kind betreut hat."
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 15 UF 277/07


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