JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anscheinsgefahr
| Rechtsgebiete: | HmbPolDVG |
| Stichwort: | Anscheinsgefahr |
| Leitsatz: | 1. § 21 Satz 1 Nr. 2 HmbPolDVG erweist sich als verfassungswidrig, soweit in der ersten Alternative Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zur Verhütung oder Beseitigung erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl ermöglicht und soweit von der zweiten Alternative Eingriffe zur Gefahrenvorsorge und zur Gefahrerforschung erfasst werden. 2. Die Regelung ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass sie die Polizei nur ermächtigt, personenbezogene Daten an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs zu übermitteln, soweit dies zur Abwehr von Gefahren (jedenfalls) für Leib, Leben, Gesundheit oder persönliche Freiheit erforderlich ist. 3. Hiernach ist es rechtswidrig, nach Personen mit deren Fotos öffentlich zu fahnden, um zu erforschen, ob eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen besteht. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 4 Bf 213/07 | |
| Rechtsgebiete: | SächsBRKG |
| Schlagworte: | Senföl, Feuerwehreinsatz, Kosten, Fahrlässigkeit |
| Stichwort: | Anscheinsgefahr |
| Leitsatz: | 1. Eine Verpflichtung zum Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz besteht auch dann, wenn lediglich eine Anscheinsgefahr bestand. 2. Ein Kläger handelt grob fahrlässig, wenn er bei der Alarmierung der Feuerwehr durch die Verwendung eines mehrdeutigen Begriffes und die Beschreibung der Eigenschaft eines ge-fährlichen chemischen Stoffes den Anschein einer Gefahrensituation hervorgerufen hat. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 A 758/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, PolG |
| Schlagworte: | Beschlagnahme, öffentliche Sicherheit, allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Fotografie, Subsidiarität |
| Stichwort: | Anscheinsgefahr |
| Leitsatz: | Auch das Fotografieren einer Person, die sich nicht im persönlichen Rückzugsbereich, sondern in der Öffentlichkeit aufhält, kann gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) verstoßen und nach Maßgabe des § 2 Abs. 2 PolG das Einschreiten der Polizei rechtfertigen. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2914/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG |
| Stichwort: | Anscheinsgefahr |
| Leitsatz: | 1. Ein Betroffener, der sich aus einer 50-60 köpfigen Gruppe, die homogen überwiegend dunkel gekleidet ist und in der sich Personen bereits mit Sturmhauben, dunklen Sonnenbrillen oder Tüchern über Mund und Nase vermummt haben, nicht entfernt, obwohl 40-50 Personen dieser Gruppe Paletten zerschlagen, setzt eine Anscheinsgefahr für seine Beteiligung an einer Straftat. 2. Das Gebot der unverzüglichen richterlichen Vorführung aus Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG muss nicht durch Transportverzögerungen von 2 Stunden bis zum Abtransport und weiteren 2 Stunden bis zum Eintreffen in der GESA verletzt sein. Solche Verzögerungen konnten in der besonderen Situation des 06.06.2007, dem ersten Tag des G 8-Gipfels, sachlich begründet sein. Wird die Befahrbarkeit der Straßen durch Demonstrationen und Straßensperren massenhaft eingeschränkt, so muss ein in Gewahrsam Genommener grundsätzlich gewisse Verzögerungen hinnehmen. Der Polizei kann deshalb grundsätzlich eine fehlende Unverzüglichkeit der richterlichen Vorführung i.S.v. Art. 104 Abs. 2 Satz 2 GG nicht vorgeworfen werden. hätte sie jeweils die sofortige Räumung von Straßensperren bewerkstelligen müssen. 3. Die Zeit des Aufwandes für eine ärztliche Behandlung des Betroffenen ist in die Dauer der polizeilichen Sachbearbeitung nicht einzuberechnen. |
| Volltext: OLG-ROSTOCK - Beschluss, 3 W 102/07 | |
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