JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anscheinsbeweis bei drastischem Anstieg der durchschnittlichen Kassenfehlbeträge
| Rechtsgebiete: | BBG, BGB, ErstattungsG, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Anscheinsbeweis bei drastischem Anstieg der durchschnittlichen Kassenfehlbeträge |
| Stichwort: | Anscheinsbeweis bei drastischem Anstieg der durchschnittlichen Kassenfehlbeträge |
| Leitsatz: | Leitsätze: Wird die Schadenersatzpflicht eines Beamten wegen wiederholter Zugriffe auf Geld des Dienstherrn innerhalb eines bestimmten Zeitraumes geltend gemacht, so genügt die Feststellung, daß und in welcher (Mindest-)Größenordnung der Beamte im Zusammenhang mit der ihm übertragenen Tätigkeit Geld des Dienstherrn an sich gebracht hat. Die Höhe des ggf. entwendeten Betrages ist Gegenstand der Schätzung durch das Gericht gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 287 ZPO. Die für die Verursachung eines Schadens durch den Beamten bedeutsamen Indizien sind in einer Gesamtschau zu würdigen. Steht eine schwerwiegende vorsätzliche Pflichtverletzung - hier eine aufgedeckte Geldentwendung - fest, so sind an den Beweis vorangegangenen insgesamt vergleichbaren Verhaltens unter dem Gesichtspunkt der Schadenshaftung weniger strenge Anforderungen zu stellen. Urteil des 2. Senats vom 16. Juli 1998 - BVerwG 2 C 12.98 - I. VG Düsseldorf vom 21.06.1995 - Az.: VG 10 K 4127/93 - II. OVG Münster vom 05.11.1997 - Az.: OVG 12 A 5334/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 12.98 | |
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