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Anschaffungsvorgang

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BFH – Urteil, IX R 18/06 vom 02.04.2008

Rechtsgebiete:AO, EStG
Schlagworte:Einbringen von Miteigentumsanteilen an Grundstücken in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft - Anschaffungsvorgang - Bemessung der Anschaffungskosten - Beendigung der Rechtsgemeinschaft der Miteigentümer
Stichwort:Anschaffungsvorgang
Leitsatz:1. Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind keine Anschaffungsvorgänge gegeben, soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht übersteigen.

2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit vor, als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01, BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324).
Volltext: BFH - Urteil, IX R 18/06




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