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Ansatz der Gerichtskosten bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

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THUERINGER-LAG – Urteil, 1 Sa 43/02 vom 06.01.2005

Rechtsgebiete:JBeitrO, GKG, InsO
Schlagworte:Ansatz der Gerichtskosten bei angezeigter Masseunzulänglichkeit
Stichwort:Ansatz der Gerichtskosten bei angezeigter Masseunzulänglichkeit
Leitsatz:1) Nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit können gegen den Insolvenzverwalter, solange die Quote nicht feststeht, Gerichtskosten nicht angesetzt werden (zum Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO vgl. Thür. LAG vom 03.09.2004, 8 Ta 67/04).

2) Wendet der Insolvenzverwalter als Kostenschuldner Masseunzulänglichkeit ein, ist dieser Einwand als Erinnerung gegen den Kostenansatz anzusehen (ebenso OLG Düsseldorf vom 01.11.1990, Rpfleger 90, 134).
Volltext: THUERINGER-LAG - Urteil, 1 Sa 43/02




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