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Anrufung der Einigungsstelle aufgrund Beschwerde eines Arbeitnehmers

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-LAG – Beschluss, 3 TaBV 33/03 vom 06.02.2004

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle, Anrufung der Einigungsstelle aufgrund Beschwerde eines Arbeitnehmers
Stichwort:Anrufung der Einigungsstelle aufgrund Beschwerde eines Arbeitnehmers
Leitsatz:Das zwingende Einigungsstellenverfahren gem. § 85 Abs. 2 BetrVG kommt auch dann in Betracht, wenn zwar ein individueller Rechtsanspruch des Arbeitnehmers als möglich erscheint, der Arbeitgeber jedoch über einen Handlungsspielraum verfügt, der nicht lediglich im Verzicht auf seine Rechtsposition besteht.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Beschluss, 3 TaBV 33/03




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