JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anreizverpflichtung
| Rechtsgebiete: | AbfG |
| Schlagworte: | Abfall, Bioabfall, Abfallgebühr, Anreiz, Anreizverpflichtung, Gebührenmaßstab, Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Gebühr, verbrauchsabhängig, Gebühr, verbrauchsunabhängig, Grundgebühr, Festgebühr, Degression, Personenmaßstab, Lastengleichheit, Melderegister |
| Stichwort: | Anreizverpflichtung |
| Leitsatz: | § 6 Abs. 3 AbfG LSA legt der abfallgebührenerhebenden Körperschaft grundsätzlich eine zwingende Verpflichtung auf. Der Vorgabe des § 6 Abs. 3 AbfG LSA wird bei der Gebührenbelastung der Haushalte jedenfalls dann in ausreichender Weise Rechnung getragen, wenn der Anteil des verbrauchsabhängigen Abfallgebührenbestandteils bei einer durchschnittlichen Abfallmenge grundsätzlich mindestens 25 % beträgt. Der Anteil des verbrauchsunabhängigen Gebührenbestandteils - unabhängig davon, ob als Grundgebühr oder Festgebühr ausgestaltet - darf damit grundsätzlich maximal 75 % betragen. Werden gebührenrechtlich Gruppen von Haushalten gebildet und die genannte Vorgabe nur in einzelnen Gruppen von Haushalten eingehalten, ist zu prüfen, ob damit der Großteil der Haushalte und Gebührenschuldner im Satzungsgebiet erfasst wird. Weiterhin handelt es sich dabei um prozentuale Werte, von denen je nach der Ausgestaltung des Gebührenmaßstabes im Einzelfall auch in gewissem Rahmen abgewichen werden kann. Die Wahl des Personenmaßstabes für eine Abfallgrundgebühr ohne eine degressive Ausgestaltung ist von dem Gestaltungsspielraum der abfallgebührenerhebenden Körperschaft gedeckt. Es kann offen bleiben, ob nicht auch sonst eine Verpflichtung zur Vornahme einer Degression bei personengebundenen Abfallgebühren abzulehnen ist. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerrechtlichen Lastengleichheit (vgl. Urteile v. 9. März 2004 - 2 BvL 17/02 - und v. 27. Juni 1991 - 2 BvR 1493/89 -) ist auf das Gebührenrecht nicht ohne weiteres übertragbar. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Abfallgebührensatzung für die Festlegung der Personenzahl bei einem personengebundenen Maßstab eine Bindung an die Angaben aus dem Melderegister der Meldebehörde vorsieht. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 284/05 | |
| Rechtsgebiete: | LAbfG, KAG |
| Schlagworte: | öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Satzungshoheit, Hausmüll, Benutzungsgebühr, Gebührenmaßstab, Haushaltsmaßstab, Abfallvermeidung, Anreizverpflichtung |
| Stichwort: | Anreizverpflichtung |
| Leitsatz: | 1. Die landesgesetzliche Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gem. § 2 Abs. 1 S. 2 LAbfG, die Gebührentatbestände in ihren Abfallgebührensatzungen so auszugestalten, dass sich daraus nachhaltige Anreize zur Vermeidung und Verwertung sowie zur Abfalltrennung ergeben, ist mit höherrangigem Recht vereinbar (vgl. etwa BVerwG, KStZ 1995, 173). Diese Verpflichtung schränkt das Satzungs- und gegebenenfalls auch das Organisationsermessen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ein. 2. Zu einer diesen Anforderungen nicht entsprechenden Bemessung der Abfallgebühren nach dem personengebundenen Haushaltsmaßstab. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 2 S 1998/02 | |
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