JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anregung
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayVwVfG |
| Schlagworte: | Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens auf Antrag eines Nachbarn, neues Beweismittel, Antragsfrist, Geltendmachen des Grundes für das Wiederaufgreifen im früheren Verfahren, grobes Verschulden, Herbeiführen einer für den Betroffenen günstigeren Entscheidung, "Durchgriff" auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Entscheidung |
| Stichwort: | Anregung |
| Leitsatz: | Bei einem im Verwaltungsprozess erfolgreichen, auf Art. 51 Abs. 1 Nr. 2 BayVwVfG (neues Beweismittel) gestützten Antrag eines Nachbarn auf Wiederaufgreifen eines Baugenehmigungsverfahrens kommt ein "Durchgriff" der gerichtlichen Entscheidung auf die im wiederaufgegriffenen Verfahren zu treffende Sachentscheidung jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn die neue Sachentscheidung nicht in einer (Teil-)Aufhebung der ursprünglichen Baugenehmigung, sondern in einer Änderung des Inhalts der Genehmigung (durch strengere, dem Schutz des Nachbarn vor Lärmimmissionen dienende Nebenbestimmungen) bestehen wird (Abgrenzung zu BVerwG vom 21.4.1982 NJW 1982, 2204 = BayVBl 1983, 24). |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 08.2890 | |
| Rechtsgebiete: | WHG |
| Schlagworte: | Wasserschutzgebiet, Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets, Schutzzonenabgrenzung, engere Schutzzone, Ermittlung der 50-Tage-Linie, Bedeutung von statistischen Aussagen auf Grund bisheriger beanstandungsfreier Wasserqualitätsuntersuchungen. |
| Stichwort: | Anregung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 N 07.1775 | |
| Rechtsgebiete: | BAT-O (VKA), Anlage 1a zum BAT-O/Allgemeine Vergütungsordnung |
| Schlagworte: | Eingruppierung einer Widerspruchssachbearbeiterin |
| Stichwort: | Anregung |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 470/07 | |
| Rechtsgebiete: | GewO, BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Zeugnis - Tageszeitungsredakteur - Stressbelastbarkeit |
| Stichwort: | Anregung |
| Leitsatz: | Soweit für eine Berufsgruppe oder in einer Branche der allgemeine Brauch besteht, bestimmte Leistungen oder Eigenschaften des Arbeitnehmers im Zeugnis zu erwähnen, ist deren Auslassung regelmäßig ein (versteckter) Hinweis für den Zeugnisleser, der Arbeitnehmer sei in diesem Merkmal unterdurchschnittlich oder allenfalls durchschnittlich zu bewerten (beredtes Schweigen). Der Arbeitnehmer hat dann Anspruch darauf, dass ihm ein ergänztes Zeugnis erteilt wird. Dies gebieten die Grundsätze von Zeugnisklarheit und Zeugniswahrheit. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 632/07 | |
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